Vergabe-Info Online aus  Bonn

Der Internet-Informationsdienst der Kanzlei Boesen Rechsanwälte, Bonn


Arbeitsentwürfe zur Neuregelung des deutschen Vergaberechts

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) hat mit Datum vom 8. Oktober 2004 erste Arbeitsentwürfe zur Neuregelung des deutschen Vergaberechts im Internet veröffentlicht. Diese Änderungen sind im wesentlichen auf die neuen EU-Vergaberichtlinien zurückzuführen, die weitestgehend bis zum 31. Januar 2006 in nationales Recht umzusetzen sind. 

Vor diesem Hintergrund sehen die Entwürfe eine Überarbeitung des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vor. Neben der Anpassung an die EU-Vergaberichtlinien sollen auch einige Regelungen zum Rechtsschutz modifiziert sowie ausdrückliche Bestimmungen zu sog. In-house-Leistungen und zur kommunalen Zusammenarbeit eingefügt werden.

Ferner ist der Erlaß einer neuen Vergabeverordnung (VgV) vorgesehen, in der nunmehr einheitlich die Vergabe von Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte geregelt sein sollen. Bisher waren diese Regelungen jeweils separat in VOB/A, VOL/A und VOF enthalten. Die bisherige Systematik des deutschen Vergaberechts aus GWB, VgV und den drei Verdingungsordnungen soll somit aufgegeben werden.

Letztlich sollen die haushaltsrechtlichen Regelungen des Bundes eine bundeseinheitliche Geltung erhalten sowie die gesetzlichen Grundlagen eines zentralen Korruptionsregisters geschaffen werden.
Die Arbeitsentwürfe stehen auf der Internetseite des BMWA zum Download bereit. (PDF: 29 KB)

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[Stand der Information: 20.10.2004]