Arbeitsentwürfe zur
Neuregelung des deutschen Vergaberechts
Das Bundesministerium für Wirtschaft und
Arbeit (BMWA) hat mit Datum vom 8. Oktober 2004 erste Arbeitsentwürfe
zur Neuregelung des deutschen Vergaberechts im Internet veröffentlicht.
Diese Änderungen sind im wesentlichen auf die neuen EU-Vergaberichtlinien
zurückzuführen, die weitestgehend bis zum 31. Januar 2006 in
nationales Recht umzusetzen sind.
Vor diesem Hintergrund sehen die Entwürfe
eine Überarbeitung des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) vor. Neben der Anpassung an die EU-Vergaberichtlinien sollen
auch einige Regelungen zum Rechtsschutz modifiziert sowie ausdrückliche
Bestimmungen zu sog. In-house-Leistungen und zur kommunalen Zusammenarbeit
eingefügt werden.
Ferner ist der Erlaß einer neuen Vergabeverordnung
(VgV) vorgesehen, in der nunmehr einheitlich die Vergabe von Liefer-,
Dienstleistungs- und Bauaufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte geregelt
sein sollen. Bisher waren diese Regelungen jeweils separat in VOB/A, VOL/A
und VOF enthalten. Die bisherige Systematik des deutschen Vergaberechts
aus GWB, VgV und den drei Verdingungsordnungen soll somit aufgegeben werden.
Letztlich sollen die haushaltsrechtlichen Regelungen
des Bundes eine bundeseinheitliche Geltung erhalten sowie die gesetzlichen
Grundlagen eines zentralen Korruptionsregisters geschaffen werden.
Die Arbeitsentwürfe stehen auf der Internetseite
des BMWA zum Download
bereit. (PDF: 29 KB)
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