Veröffentlichung der
Vergabeverfahren des Bundes im Internet
Nach einem Rundschreiben des Bundesministeriums
für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) vom 22. November 2004 bestehen für
sämtliche Bundesbehörden folgende Pflichten zur Veröffentlichung
von Vergabeverfahren:
Mit Wirkung zum 1. Januar 2005 sind alle öffentlich
bekannt zu machenden Vergabeverfahren innerhalb der Bundesverwaltung auf
der Internetseite „www.bund.de“ in der
Rubrik „Ausschreibungen“
zu veröffentlichen. Dies gilt sowohl für papiergebundene als
auch für elektronische Vergabeverfahren.
Soweit die Vergabestelle das System des Bundes für
elektronische Vergaben nutzt, wird das Vergabeverfahren zudem auf der Internetseite
„www.evergabe-online.de“ veröffentlicht.
Darüber hinaus sind alle öffentlich bekannt
zu machenden Vergabeverfahren der Bundesverwaltung auch im Bundesausschreibungsblatt
zu veröffentlichen. Diese Veröffentlichungspflicht entfällt
jedoch vollständig zum 1. Januar 2006.
Die Pflicht zur Veröffentlichung des Vergabeverfahrens
im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften bleibt unberührt.