Vergabe-Info Online aus  Bonn

Der Internet-Informationsdienst der Kanzlei Boesen Rechsanwälte, Bonn


Veröffentlichung der Vergabeverfahren des Bundes im Internet

Nach einem Rundschreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) vom 22. November 2004 bestehen für sämtliche Bundesbehörden folgende Pflichten zur Veröffentlichung von Vergabeverfahren:

  • Mit Wirkung zum 1. Januar 2005 sind alle öffentlich bekannt zu machenden Vergabeverfahren innerhalb der Bundesverwaltung auf der Internetseite „www.bund.de“ in der Rubrik „Ausschreibungen“ zu veröffentlichen. Dies gilt sowohl für papiergebundene als auch für elektronische Vergabeverfahren. 

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  • Soweit die Vergabestelle das System des Bundes für elektronische Vergaben nutzt, wird das Vergabeverfahren zudem auf der Internetseite „www.evergabe-online.de“ veröffentlicht.

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  • Darüber hinaus sind alle öffentlich bekannt zu machenden Vergabeverfahren der Bundesverwaltung auch im Bundesausschreibungsblatt zu veröffentlichen. Diese Veröffentlichungspflicht entfällt jedoch vollständig zum 1. Januar 2006.

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  • Die Pflicht zur Veröffentlichung des Vergabeverfahrens im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften bleibt unberührt.
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    [Stand der Information: 2.3.2005]