Vergabe-Info Online aus Bonn Der Internet-Informationsdienst der Kanzlei Rechtsanwalt
Arnold Boesen, Bonn
Vergabekammer des Bundes: Vorabinformation über den Zuschlag für nicht
berücksichtigte Bieter
Die 1. Vergabekammer des Bundes hat in der sog. „Münzplättchenentscheidung“
vom 29. April 1999 (VK 1 - 7/99) u.a. die grundsätzliche
Feststellung getroffen, daß die Vergabestelle die nicht berücksichtigten
Bieter spätestens zehn Tage vor Zuschlagserteilung darüber
zu informieren habe, aus welchen Gründen ihr Angebot erfolglos war
und welcher Mitbewerber den Zuschlag erhalten soll. Die Vergabekammer leitete
diesen Anspruch unter anderem aus einer verfassungskonformen Auslegung
des § 27 a VOL/A ab.
Wegen der Einzelheiten und näheren Informationen sowie weiterführenden
Hinweisen wird verwiesen auf die „Vergabe-News“ Juni
1999, Seite 44 ff..