Schwellenwerte der Richtlinien in DMDie Europäische Kommission hat den Gegenwert des ECU in DM für die geltenden Schwellenwerte für Liefer-, Bau- und Dienstleistungsaufträge der öffentlichen Auftraggeber und der Sektorenauftraggeber für den Zeitraum vom 01. Januar 1998 bis zum 31. Dezember 1999 neu festgelegt.Die neuen Gegenwerte lauten wie folgt: 1. Richtlinie 93/37/EWG (Abl. Nr. L 199
vom 9. August 1993) für die Vergabe öffentlicher Bauaufträge
in der modifizierten Fassung gemäß Richtlinie 97/52/EWG (Abl.
Nr. L 328 vom 13. Oktober 1997)
2. Richtlinie 93/36/EWG (Abl. Nr. L 199
vom 9. August 1993) für die Vergabe öffentlicher Lieferaufträge
in der modifizierten Fassung gemäß Richtlinie 97/52/EWG (Abl.
Nr. L 328 vom 13. Oktober 1997)
3. Richtlinie 92/50/EWG (Abl. Nr. L 209
vom 24. Juli 1992) für die Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge
in der modifizierten Fassung gemäß Richtlinie 97/52/EWG (Abl.
Nr. L 328 vom 13. Oktober 1997)
4. Richtlinie 93/38/EWG (Abl. Nr. L 199
vom 9. August 1993) für die Vergabe von Liefer-, Dienstleistungs-
und Bauaufträgen in den Bereichen der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung
sowie im Telekommunikationssektor
Aufgrund der leichten Abschwächung der DM zum ECU haben sich die aktuellen Gegenwerte im Verhältnis zu den Gegenwerten der Jahre 1996/97 leicht erhöht. Der für Bauleistungen geltende Schwellenwert von 5.000.000 ECU ist beispielsweise von bisher 9.529.019 DM auf 9.606.331 DM angestiegen. Die Gegenwerte des ECU in den Währungen der
übrigen Mitgliedstaaten können dem Amtsblatt der Europäischen
Gemeinschaften C 22 vom 23. Januar 1998, S. 2 ff. entnommen werden.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| [letzte Aktualisierung: 24.03.98] | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||