[zurück]Scientology-Schutzklausel für Geschäftsbesorgungsverträge Die Wirtschaftsministerkonferenz hat auf ihrer Tagung vom 8. bis 9. Juni 1999 den Ländern empfohlen, bei der künftigen Vergabe von Geschäftsbesorgungsverträgen eine Scientology-Schutzklausel zu verwenden. Diese Klausel soll insbesondere bei Aufträgen gefordert werden, die eine geistig-ideelle Leistung zum Gegenstand haben, wie z.B. Beratungs- und Schulungsleistungen.
Den genauen Wortlaut der Scientology-Schutzklausel finden Sie in der „Vergabe-News“ August 1999, Seite 59 f..