Am 1. Januar 1999 ist das Vergaberechtsänderungsgesetz
in Kraft getreten.
Rechnung getragen wird damit der zunehmenden wirtschaftlichen
Bedeutung
und dem Einfluß des Europarechts auf die öffentliche
Auftragsvergabe.
Erstmals wird den Bietern ein subjektives Recht auf Einhaltung
der
Vergabevorschriften eingeräumt. Dies hat grundlegende Auswirkungen
auf die
Rahmenbedingungen des Vergabeverfahrens und des Rechtsschutzes.
Das im Bundesanzeiger Verlag, Köln, erschienene Werk Vergaberecht
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Kommentar zum 4. Teil des GWB von RA Arnold Boesen berücksichtigt
bereits die aktuellen Entscheidungen nach dem neuen Vergaberecht
und
kommentiert diese umfangreich.
Der juristische Standardkommentar zum Vergaberecht befaßt
sich mit den
Grundlagen des materiellen Vergaberechts, dem Ablauf des
Vergabeverfahrens, dem Rechtsschutzverfahren sowie der Regelung
von
Schadensersatz und Kosten. Der Autor, RA Arnold Boesen, geht
ausführlich
auf die neuen Vorschriften sowie ihre Konsequenzen für Auftraggeber
und
Auftragnehmer ein und gibt praxisnahe Hinweise, insbesondere
zu speziellen
juristischen Problemen, die sich im Rechtsschutzverfahren ergeben
können.
Das Werk wird durch einen Anhang mit den wichtigsten angrenzenden
Vorschriften abgerundet.
Zielgruppen: Rechtsanwälte, Richter, Wirtschaftsverbände,
IHKn,
öffentliche Auftraggeber, Auftragnehmer, Vergabestellen,
Kommunalverbände